Berufskraftfahrer-Weiterbildung C95 / D95
Erbringt man KEINEN Nachweis, verliert man die Berechtigung im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe innerhalb der EU unterwegs zu sein!!!
Die erste Weiterbildung muss erfolgen:
- Innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation
- Bis zum 10.September 2013 für alle gewerblichen Bus-Fahrer
- Bis zum 10. September 2014 für alle gewerblichen LKW-Fahrer
Modul 1: Fahrsicherheit und Fahrtechnik
Modul 2: ECO - Training / Spritsparen (inclusive Praxis)
Modul 3: Arbeitsrecht und Verkehrsräume
Modul 4: Ladungssicherung & LKW-Vorschriften (inclusive Praxis)
Modul 5: Gesundheit & Sicherheitstraining
Als zertifizierte Ausbildungsstätte ist die Fahrschule Rath vom Gesetzgeber als Anbieter für die Weiterbildung anerkannt.