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Mehrphasen-Ausbildung

Die 6. Führerscheingesetz-Novelle beinhaltet die Mehrphasen-Ausbildung für die Führerscheingruppen "A" und "B". Das bedeutet, dass Besitzer der Lenkberechtigung "A" bzw. "B" nach dem Erwerb ihrer Lenkberechtigung noch folgende Ausbildungen absolvieren müssen: 

Gruppe "B":

  • eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 2 bis 4 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
  • ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
  • eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung



Gruppe "B" - L17:

  • ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
  • eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung



Gruppe "A":

  • ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten
    (das gilt auch für B-Führerschein-Besitzer, die "A" dazumachen wollen!!)
  • eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung
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