Klasse F

Die Klasse F gilt nur in Österreich und berechtigt zum Lenken von:

  • Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 50 km/h mit allen Anhängern
  • selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 50 km/h und allen Anhängern
  • Einachszugmaschinen bis maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis maximal 50 km/h und Anhängern bis 3,5 t höchst zulässiger Gesamtmasse
  • Sonderkraftfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 t höchst zulässiger Gesamtmasse