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C95-Berufskraftfahrer

a) Berufskraftfahrer-Grundqualifikation:

Zuerst müssen Sie den C-Schein wie bisher normal erwerben. Wollen Sie Ihren C-Schein nur für private Zwecke, für die Feuerwehr oder für nicht-gewerbliche Fahrten nützen, so brauchen Sie wie bisher keine Berufskraftfahrerausbildung.

Wenn Sie aber anschließend mit einem Lkw über 3,5 t hzGG gewerblich fahren wollen, so müssen Sie noch zusätzlich die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation erwerben. Dazu sind nötig:

  • eine zusätzliche praktische Qualifikationsprüfung
  • Anmeldung zur theoretischen Qalifikationsprüfung bei der Landesregierung
  • Ablegung der theoretischen Qualifikationsprüfung bei der Landesregierung
  • Ausstellung eines neuen Führerscheines mit Code C95

 

b) Berufskraftfahrer-Weiterbildung:

  • Alle jene C-Führerscheinbesitzer, welche diesen Schein schon vor dem 10.9.2009 bekommen haben, haben automatisch die oben angeführte Berufskraftfahrer-Grundqualifikation. Diese ist jeweils 5 Jahre gültig und muß dann, wenn man gewerblich fahren möchte, für weitere 5 Jahre verlängert werden.
    Dazu gibt es die Berufskraftfahrer-Weiterbildung, welche in 7 Abschnitte eingeteilt ist und insgesamt 35 Unterrichtseinheiten umfaßt. Diese müssen im Laufe der 5-Jahre absolviert werden. Anschließend geht man mit den Bestätigungen über die Weiterbildung zur Bezirkshauptmannschaft und es wird ein neuer Führerschein mit dem Code C95 ausgestellt.
  • Haben Sie als Neu-Führerscheinbesitzer die unter Punkt a) beschriebene Berufskraftfahrer-Grundqualifikation absolviert, so gilt diese ebenso 5 Jahre. Innerhalb dieser Zeit machen Sie die oben beschriebene Berufskraftfahrer-Weiterbildung und melden die Absolvierung ebenfalls nach 5 Jahren auf der Bezirkshauptmannschaft.

 

Da wir von der Landesregierung dazu ermächtigt sind, können Sie die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation sowie die Berufskraftfahrer–Weiterbildung selbstverständlich in unserer Fahrschule absolvieren!

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