Führerschein bei Rath
1. Alter?
Sie können bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 18. Geburtstag mit Ihrer Ausbildung beginnen. Die L17-Ausbildung können Sie bereits mit 15,5 beginnen und in Zusammenhang mit L17 kann man auch die A-Ausbildung mit 15,5 beginnen.
2. Anmeldung in der Fahrschule.
Bringen Sie dazu bitte mit:
- Reisepass oder Personalausweis
- eventuell vorhandenen Führerschein
- 1 Foto (weißer Hintergrund)
- ev. vorhandene Erste-Hilfe-Bestätigung
Sie können sich auch schon vorher mit dem Online-Anmeldeformular voranmelden - dann haben wir schon alles für Sie vorbereitet, wenn Sie Ihre Dokumente persönliche vorbeibringen.
3. Ärztliche Untersuchung
bei einem dafür bestellten Arzt. Eine Ärzteliste der Umgebung finden Sie hier.
4. Erste-Hilfe-Kurs
Wenn Sie noch keinen Erste-hilfe-Kurs haben, so ist das kein Problem. Bei jedem Fahrkurs wird in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz ein solcher organisiert.
5. Theoriekurs
Laut Gesetz sind die Theoriestunden, verteilt auf mindestens 14 Kalendertage vorgeschrieben. (Achtung: kürzere Kurse sind verboten!)
Die Kurse finden in unserem vollklimatisierten Lehrsaal, unterstützt durch eine moderne Computer-Vortragsanlage, statt. (Kurstermine)
6. Computerübungen
Wir haben 20 Fahrschul-Computer für Sie, auf denen Sie von Montag bis Freitag absolut kostenlos üben können.
Wenn Sie zu Hause einen Computer haben, können Sie natürlich eine Prüfungs-CD von uns haben, um zusätzlich üben zu können.
7. Controlling
Damit Sie vor der Prüfung Ihr Computerwissen überprüfen können, machen wir für Sie eine Lernkontrolle in Form eines Controllings. Auf Grund des erzielten Ergebnisses können Sie dann entscheiden, ob Sie zur Computerprüfung antreten wollen, oder nicht.
Achtung: Erreichen Sie bei diesem Controlling einen vorgegebenen Prozentsatz, so tritt die "Rath-Garantie" in Kraft, d.h.: sollten Sie die Computerprüfung wider Erwarten nicht bestehen, so kostet Sie der Wiederantritt garantiert nichts!
8. Computerprüfung
Diese Prüfung können Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 18. Geburtstag machen. Computerprüfungen haben wir nahezu jede Woche. Sie können natürlich selbst entscheiden, wann Sie antreten wollen.
9. Fahrstunden
Ihre Fahrstunden können Sie selbstverständlich so aussuchen, wie es Ihnen zeitmäßig am besten paßt. Folgende Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben:
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14A (lt. Gesetz ab 39.Lebensjahr: 16A) |
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12B + 6B Hauptschulung oder 12B + Besprechung + mind. 1.000 km Übungsfahrt |
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8B + 12C |
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8B + 10C +4E |
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8C |
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6C + 4E |
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4BE |
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4F |