| 1. |
Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C-Führerschein (Lkw) |
| 2. |
Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei D-Führerschein (Autobus) |
| 3. |
Übertretung der 0,5 Promille-Grenze (bis 0,8 Promille) |
| 4. |
Behinderung und Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg |
| 5. |
Nichtbeachtung des Verkehrszeichens "Halt" bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
| 6. |
Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung |
| 7. |
Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen und Umfahren der bereits geschlossenen Schrankenanlage |
| 8. |
Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen |
| 9. |
Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung |
| 10. |
Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt |
| 11. |
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden |
| 12. |
Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunnel |
| 13. |
Missachtung des Fahrverbotes für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen |