| Moped |
Um mit einem Moped oder vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug (z.b. einem Quad) fahren zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Alter
Um den Mopedausweis zu bekommen, muß man das 15 Lebensjahr vollendet haben. (Kurs und Prüfung kann man schon ein halbes Jahr vorher machen).
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Mutter/Vater/Vormund) erforderlich.
Wer im Besitz eines gültigen Führerscheines ist, benötigt keinen Mopedausweis!
Ausbildung:
Sie benötigen:
- Einen theoretischen Kurs von 6 Unterrichtsstunden samt Prüfung
- Eine praktische Schulung von 6 Unterrichtsstunden am Übungsplatz für jede angestrebte Fahrzeugkategorie (wenn man z.B. Moped und Quad haben will, muß man 6 Stunden am Moped und 6 Stunden am Quad fahren!!)
- Eine praktische Schulung auf öffentlichen Straßen von 2 Unterrichtsstunden (wenn man Moped und Quad haben will, so sind diese beiden Stunden mit dem Moped zu absolvieren)
- Die ausreichende Fahrzeugbeherrschung muß gegenüber dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Diese Mopedausbildung ist bei jedem Fahrkurs möglich (Kurstermine).
Mopedschein:
Der Mopedschein muß mit der Aufschrift "Moped" oder "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" oder mit beiden versehen sein.
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