Führerscheinausbildung mit 16:
Wann dürfen Sie mit dieser Ausbildung beginnen ?
- mit dem vollendeten 16. Lebensjahr
- mit der Erlaubnis der erziehungsberechtigen Person
Was müssen Sie zuerst machen ?
- In der Fahrschule einen entsprechenden Fahrkurs absolvieren (Kurstermine)
- 12 Fahrstunden in der Fahrschule fahren
- Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten auf der Bh (das machen natürlich wir für Sie!)
Wer darf mit Ihnen die privaten Ausbildungsfahrten durchführen ?
- Es dürfen 2 verschiedene Privat-Begleiter mit Ihnen fahren
- Diese Begleiter müssen in einem "Naheverhältnis" zu Ihnen stehen (z. B. Eltern)
- Die Begleiter müssen mindestens 7 Jahre einen B-Schein haben und während der letzten 3 Jahre ohne schwere Verkehrsübertretung einen Pkw gelenkt haben
Was ist bei den privaten Ausbildungsfahrten zu beachten ?
- Schüler und Begleiter max. 0,1 Promille Blutalkohol!
Am Ausbildungsfahrzeug vorne und hinten je eine blaue Tafel mit weißem "L17" und eine weiße Tafel mit schwarzer Schrift "Ausbildungsfahrt" (diese Tafeln bekommen Sie von uns)
- Über diese Fahrten müssen Sie ein wahrheitsgetreues Fahrtenprotokoll führen (auch diese Protokoll-Formulare bekommen Sie selbstverständlich von uns)
- Nach den 12 Fahrstunden in der Fahrschule müssen Sie die ersten
1.000 km mit Ihren Begleitern fahren
Was müssen Sie tun, wenn Sie die ersten 1.000 km selbst gefahren sind ?
- Schüler und Begleiter kommen in die Fahrschule
- Hier absolvieren Sie mit Ihren Begleitern und einem Fahrlehrer eine Beobachtungsfahrt mit Ihrem Pkw sowie ein Ausbildungsgespräch
- dann fahren Sie die zweiten 1.000 km mit Ihren Begleitern
- Nach Absolvierung von nunmehr 2.000 km kommen Sie mit Ihren Begleitern wieder in die Fahrschule
- Beobachtungsfahrt und Ausbildungsgespräch finden in derselben Art wie nach den ersten 1.000 km statt
- Als nächstes müssen Sie nun die dritten 1.000 km fahren und anschließend in die Fahrschule zurückkommen
Was ist nach den absolvierten 3.000 km in der Fahrschule zu machen ?
- Bei uns wird nun die Perfektionsschulung in Form von 9 Theoriestunden und 3 Fahrstunden mit einem Schulwagen sowie ein abschließendes Ausbildungsgespräch absolviert
Wann können Sie zur Prüfung antreten ?
- nach Ende der Ausbildung bekommen Sie von uns eine Bestätigung über den positiven Abschluß
- nach Vollendung Ihres 17. Lebensjahres können Sie zur Computerprüfung und anschließend zur praktischen Fahrprüfung antreten
Was dürfen Sie, wenn Sie diese Lenkerprüfung bestanden haben ?
 - Sie dürfen dann alleine mit jedem Pkw fahren
- vergessen Sie nicht: max. 0,1 Promille Alkohol !
- ab Vollendung Ihres 18. Lebensjahres ist die Beschränkung "L17" aufgehoben, die Beschränkung auf 0,1 Promille Alkohol bleibt jedoch !!
Das alles hört sich etwas umständlich an, ist aber ganz einfach. Wir helfen Ihnen gerne bei all den organisatorischen Dingen wie Bh, ärztliches Gutachten (mehr Infos), etc.
Sie werden sehen, .... es macht unheimlich Spaß !!
|